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Interessiert an aktuellen Wohnungsmieten im Oberbergischen Kreis?

Der Wohnungsmietspiegel 2017 für den Oberbergischer Kreis ist kostenfrei online verfügbar.

Erstmals wurden Mieten für jede einzelne der 13 Städte und Gemeinden ermittelt. Über die Eingabe von Straße und Hausnummer kann die angemessene Miete lageabhängig von jedermann ermittelt werden.

Hier der Link zu Webseite: Mietspiegel 2017

Kesseltausch notwendig? - Diese Heizkessel müssen im Jahr 2018 raus.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, dass Heizkessel nach 30 Jahren erneuert werden müssen. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Welche Heizkessel im Jahr 2018 raus müssen und welche nicht erfahren Sie hier: Für Hauseigentümer mit einem Heizkessel des Baujahres 1988 und älter besteht in diesem Jahr die Pflicht den Heizkessel erneuern zu lassen. So sieht es die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor.

Die Austauschpflicht gilt für Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung von 4 bis 400 Kilowatt.
Niedertemperatur- und Brennwertkessel dürfen weiter betrieben werden!
Das Baujahr des Kessels kann dem Schornsteinfegerprotokoll entnommen werden. Je nach Hersteller ist auch auf dem Typenschild des Kessels das Baujahr ausgewiesen (Metallschild oder Aufkleber auf dem Heizkessel).
Bezüglich der Austauschpflicht sollte in jedem Fall mit dem zuständigen Schornsteinfeger gesprochen werden.
Ausnahmen:
Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von der Austauschpflicht ausgenommen und dürfen weiter betrieben werden.
Auch Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die schon vor dem 01. Februar 2002 das Haus bzw. die Wohnung selbst bewohnt haben sind von der Austauschpflicht befreit.
Die Pflicht zum Austausch des Kessels betrifft lediglich Eigentümer die nach dem 01. Februar 2002 das Gebäude erworben haben. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt 2 Jahre.

Energieausweise werden ungültig

Energieausweise für Bestandsgebäude werden seit dem Jahr 2007 ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre. Daher laufen viele Ausweise dieses Jahr ab und werden ungültig. Eigentümer von Gebäuden benötigen somit einen neuen Energieausweis.


Muss der Energieausweis sofort erneuert werden?
Der Energieausweis wird erst dann benötigt, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft oder vermietet werden soll. Ändert sich nichts, wird auch kein Ausweis benötigt.
Da für Vermieter eine Neuvermietung relativ kurzfristig zukommen kann, empfehle ich vorsichtshalber die Gültigkeit des Ausweises zu überprüfen. Das Ablaufdatum befindet sich oben links auf der ersten Seite.

Für alle Besitzer von Wohngebäuden besteht bei Verkauf oder Neuvermietung der Immobilie grundsätzlich die Pflicht einen Energieausweis dem Kauf- oder Mietinteressenten vorzulegen.

Mehr Informationen hier

Prognose zum Immobilienmarkt 2018

Eine Trendwende ist nicht in Sicht. Die Preise bleiben vermutlich weiter hoch. Wer mit dem Gedanken spielt eine Immobilie zu verkaufen, sollte die Marktsituation nutzen.
Mehr Informationen hier

Bebauungsplan Nr. 64 Thier Ost 4. Änderung - Öffentliche Auslegung des Entwurfes

Bebauungsplan Nr. 64 Thier Ost 4. Änderung - Öffentliche Auslegung des Entwurfes

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt wurde am 17.05.2017 die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 Thier-Ost beschlossen. Der Planentwurf mit den dazugehörigen Texteilen hängt in der Zeit vom 03.07.2017-04.08.2017 im Alten Stadthaus, Marktplatz 15 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

Bebauungsplan Nr. 26.78 Gewerbegebiet Hämmern, 8.Änderung - Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr.26.78 Gewerbegebiet Hämmern- 8.Änderung - Öffentliche Auslegung des Entwurfes

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt wurde am 17.05.2017 die Einleitung des Verfahrens zur 8.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26.78 Gewerbegebiet Hämmern beschlossen. Der Planentwurf mit den dazugehörigen Texteilen hängt in der Zeit vom 03.07.2017-04.08.2017 im Alten Stadthaus, Marktplatz 15 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

Grundstücksmarktbericht 2017 verfügbar

Grundstücksmarktbericht 2017 verfügbar

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Oberbergischen Kreis hat in seiner Sitzung am 31. Mai 2017 den Grundstücksmarktbericht 2017 beschlossen.

Was ist ein „Gemeiner Wert“?

Was ist ein „Gemeiner Wert“?

Der „ gemeine Wert“ ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und wird im §9 Abs.2 des Bewertungsgesetzes (BewG) wie folgt beschrieben. „Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.“

Energieausweis und Denkmalschutz

Brauchen Gebäude unter Denkmalschutz einen Energieausweis ?

Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht an einem bebauten Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft werden, hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis vorzulegen, oder?

Neue Landesbauordnung - Vorschrift über genehmigungsfreie Wohngebäude entfällt!

Neue Landesbauordnung - Vorschrift über genehmigungsfreie Wohngebäude entfällt!

Der überwiegende Teil der neuen Landesbauordnung tritt nach jetzigem Stand am 28. Dezember 2017 in Kaft. Der §67 BauO NRW "Genehmigungsfreie Wohngebäude, Stellplätze und Garagen" entfällt ab diesem Zeitpunkt ersatzlos. Damit erlischt der Anspruch im Geltungsbereich von Bebauungsplänen genehmigungsfrei Wohngebäude errichten oder ändern zu dürfen.
Für die Praxis stellt sich die Frage nach Übergangsregelungen.