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Tuesday, 23 May 2017
Was ist ein „Gemeiner Wert“?
Der „ gemeine Wert“ ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und wird im §9 Abs.2 des Bewertungsgesetzes (BewG) wie folgt beschrieben. „Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.“