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Neue Landesbauordnung - Vorschrift über genehmigungsfreie Wohngebäude entfällt!

Neue Landesbauordnung - Vorschrift über genehmigungsfreie Wohngebäude entfällt!

Der überwiegende Teil der neuen Landesbauordnung tritt nach jetzigem Stand am 28. Dezember 2017 in Kaft. Der §67 BauO NRW "Genehmigungsfreie Wohngebäude, Stellplätze und Garagen" entfällt ab diesem Zeitpunkt ersatzlos. Damit erlischt der Anspruch im Geltungsbereich von Bebauungsplänen genehmigungsfrei Wohngebäude errichten oder ändern zu dürfen.
Für die Praxis stellt sich die Frage nach Übergangsregelungen.
Was passiert, wenn Bauvorlagen bei der Gemeinde vor dem Inkrafttreten der novellierten Bauordnung eingereicht wurden, aber der Baubeginn oder auch die Baufertigstellung nach dem 28.12.2017 erfolgt.
Nach derzeitigem Stand wird es vermutlich keine Übergangsregelungen geben. Bauaufsichtsbehörden werden vermutlich ab Mitte dieses Jahres betroffene Bauherren veranlassen ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.
Es ist weiterhin nicht auszuschließen, dass ein Bauvorhaben mit Baubeginn vor dem 28.12.2017 (Baubeginn in der Genehmigungsfreistellung), erst nach Erteilung einer Baugenehmigung fortgesetzt werden kann.
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