Neuveröffentlichung – Statistische Berichte
Kaufwerte von Bauland in Nordrhein-Westfalen – Quartal IV 2016
Die Veröffentlichung bietet in tabellarischer Form das neueste Zahlenmaterial zu Kaufwerten von Bauland.
Ausgewiesen werden
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Kaufwerte nach Grundstücksarten für den Zeitraum 1962 -2016
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Kaufwerte nach Grundstücksarten und Baugebieten für den Zeitraum 2010 -2016
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Kaufwerte nach Grundstücksarten und Gemeindegrößenklassen für den Zeitraum 2010 -2016
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Erfasst wurden durch Kauf erworbene unbebaute Grundstücke ab einer Größe von 100 qm.
Die Tabellen sind untergliedert nach folgenden Baulandarten:
Rohbauland
Bei Rohbauland handelt es sich um eine Vorstufe von Bauland. Gemäß der (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV) handelt es sich bei Rohbauland um Flächen, die nach den §§ 30, 33 und 34 des Baugesetzbuchs für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung unzureichend gestaltet sind.
Baureifes Land
Bei baureifem Land handelt es sich um Grundstücke oder Grundstücksteile, die von der Gemeinde für die Bebauung vorgesehen sind. Gemäß der (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV) handelt es sich bei baureifem Land um Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind.
Industrieland
Bei Industrieland handelt es sich um unbebaute Grundstücke, die als Lager- und Arbeitsplätze bereits einem Erwerb dienen oder zur Erweiterung eines Betriebes gehalten werden sowie Flächen für Industriezwecke.
Land für Verkehrszwecke
Bei Land für Verkehrszwecke handelt es sich um Flächen die für Straßen, Parkplätze, Flugplätze, Eisenbahnen und ähnlichen Zwecken vorgesehen sind.
Freiflächen
Bei Freiflächen handelt es sich um unbebaute Grundstücke für Garten- oder Parkanlagen, Spiel und
Sportplätze
In den Tabellen wurden bereits bebaute Grundstücke, Trümmergrundstücke und zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Liegenschaften nicht erfasst.
Die Tabellen sind weiterhin untergliedert nach folgenden Arten von Baugebieten:
Geschäftsgebiet
Ein Geschäftsgebiet dient der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie zentralen Einrichtungen der Wirtschaft und der Verwaltung. Zulässig sind:
a) Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
b) Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten,
c) sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
d) Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,
e) Tankstellen,
f) Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaberinnen und -inhaber und Betriebsleiterinnen und -leiter.
Ausnahmsweise können Wohnungen, die nicht unter f) fallen, zugelassen werden.
Mischgebiete
Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Zulässig sind:
a) Wohngebäude,
b) Geschäfts- und Bürogebäude,
c) Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
d) sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,
e) Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
f) Gartenbaubetriebe,
g) Tankstellen.
Wohngebiet
Wohngebiete dienen dem Wohnen. Zulässig sind:
a) Wohngebäude,
b) der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe,
c) Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche
Zwecke.
Ausnahmsweise können zugelassen werden:
a) Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
b) sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
c) Anlagen für Verwaltungen sowie für sportliche Zwecke,
d) Gartenbaubetriebe,
e) Tankstellen,
f) Ställe für Kleintierhaltung als Zubehör für Kleinsiedlungen
und landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen.
Bei den Wohngebieten wird unterschieden nach offener und geschlossener Bauweise.
Industriegebiet
Es dient der Unterbringung von Gewerbebetrieben und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind. Zulässig sind:
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a) Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,
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b) Tankstellen.
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Kostenlose PDF-Datei erhältlich bei:
Information und Technik
Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
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Information
Das Ingenieurbüro Simicic erstellt Wertermittlungen für bebaute und unbebaute Grundstücke in Wipperfürth, Hückeswagen, Lindlar, Radevormwald, Gummersbach, Marienheide, Engelskirchen, Wermelskirchen, Kierspe, Halver, Kürten, Bergisch Gladbach
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Kategorie: Immobilienbewertung