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Was ist ein „Gemeiner Wert“?

Was ist ein „Gemeiner Wert“?

Der „ gemeine Wert“ ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und wird im §9 Abs.2 des Bewertungsgesetzes (BewG) wie folgt beschrieben. „Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.“
Entspricht diese Definition dem Verkehrswert (Marktwert)?
Der Verkehrswert (Marktwert) wird im Baugesetzbuch (BauGB) §194 wie folgt definiert: “Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Die Antwort lautet somit: „Ja“.
Der in §9 Abs.2 des Bewertungsgesetzes definierte gemeine Wert ist trotz unterschiedlichen Wortlauts identisch mit dem im §194 Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verkehrswert (Marktwert). Es besteht eine Begriffsidentität.
Information
Das Ingenieurbüro Simicic erstellt Wertermittlungen für bebaute und unbebaute Grundstücke in Hückeswagen, Lindlar, Wipperfürth, Radevormwald, Wermelskirchen, Kierspe, Halver, Kürten, Bergisch Gladbach, Gummersbach, Marienheide, Engelskirchen,