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Steuerliche Wertermittlung

Erstellung von Gutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes

Bei einer Erbschaft oder Schenkung setzt das Finanzamt auf der gesetzlichen Grundlage des Bewertungsgesetzes den gemeinen Wert (Verkehrswert) einer Immobilie fest.

Das Bewertungsverfahren der Behörde basieren auf standardisierten Wertermittlungsverfahren ohne Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten. Die Bewertung erfolgt in der Regel durch den zuständigen Sachbearbeiters vom Schreibtisch aus. Eine Ortsbesichtigung wird nicht vorgenommen.

Durch die typisierte Betrachtungsweise der Finanzämter kann es zu einer gewissen Streuung im Bereich des festgesetzten Wertes kommen, so dass auch Überbewertungen möglich sind.

Fällt die Bewertung des Finanzamtes zu hoch aus, lässt das Gesetz zum Schutze des Steuerpflichtigen den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts (Verkehrswertes) zu. Dabei ist dieser nicht lediglich darzulegen, sondern nachzuweisen.

Hierzu ist regelmäßig ein Gutachten eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken erforderlich.

Der Sachverständige ermittelt in der Immobilienbewertung den Verkehrswert. Der Verkehrswert entspricht dem gemeinen Wert.

Das Sachverständigenbüro Denis Simicic aus Wipperfürth erstellt Gutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes im Oberbergischen Kreis und Umgebung