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Energieausweis und Denkmalschutz

Brauchen Gebäude unter Denkmalschutz einen Energieausweis ?

§ 16 der Energieeinsparverordnung regelt in Abschnitt 5, dass die Vorgaben zur Erstellung eines Energieausweises auf Baudenkmäler nicht anzuwenden sind.
Die Antwort auf die Frage lautet somit "Nein".
Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden sind nicht verpflichtet, bei Verkauf oder Vermietung des Hauses einen Energieausweis vorzulegen.
Information
Das Ingenieurbüro Simicic erstellt Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude in Wipperfürth, Hückeswagen, Lindlar, Radevormwald, Gummersbach, Marienheide, Engelskirchen, Wermelskirchen, Kierspe, Halver, Kürten, Bergisch Gladbach