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Interessiert an aktuellen Wohnungsmieten im Oberbergischen Kreis?
Der Wohnungsmietspiegel 2017 für den Oberbergischer Kreis ist kostenfrei online verfügbar.
Erstmals wurden Mieten für jede einzelne der 13 Städte und Gemeinden ermittelt. Über die Eingabe von Straße und Hausnummer kann die angemessene Miete lageabhängig von jedermann ermittelt werden.
Hier der Link zu Webseite: Mietspiegel 2017
Kesseltausch notwendig? - Diese Heizkessel müssen im Jahr 2018 raus.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, dass Heizkessel nach 30 Jahren erneuert werden müssen. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Welche Heizkessel im Jahr 2018 raus müssen und welche nicht erfahren Sie hier: Für Hauseigentümer mit einem Heizkessel des Baujahres 1988 und älter besteht in diesem Jahr die Pflicht den Heizkessel erneuern zu lassen. So sieht es die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor.
Die Austauschpflicht gilt für Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung von 4 bis 400 Kilowatt.
Niedertemperatur- und Brennwertkessel dürfen weiter betrieben werden!
Das Baujahr des Kessels kann dem Schornsteinfegerprotokoll entnommen werden. Je nach Hersteller ist auch auf dem Typenschild des Kessels das Baujahr ausgewiesen (Metallschild oder Aufkleber auf dem Heizkessel).
Bezüglich der Austauschpflicht sollte in jedem Fall mit dem zuständigen Schornsteinfeger gesprochen werden.
Ausnahmen:
Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von der Austauschpflicht ausgenommen und dürfen weiter betrieben werden.
Auch Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die schon vor dem 01. Februar 2002 das Haus bzw. die Wohnung selbst bewohnt haben sind von der Austauschpflicht befreit.
Die Pflicht zum Austausch des Kessels betrifft lediglich Eigentümer die nach dem 01. Februar 2002 das Gebäude erworben haben. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt 2 Jahre.
Bebauungsplan Nr. 64 Thier Ost 4. Änderung - Öffentliche Auslegung des Entwurfes
Bebauungsplan Nr. 64 Thier Ost 4. Änderung - Öffentliche Auslegung des Entwurfes
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt wurde am 17.05.2017 die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 Thier-Ost beschlossen. Der Planentwurf mit den dazugehörigen Texteilen hängt in der Zeit vom 03.07.2017-04.08.2017 im Alten Stadthaus, Marktplatz 15 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Bebauungsplan Nr. 26.78 Gewerbegebiet Hämmern, 8.Änderung - Öffentliche Auslegung
Bebauungsplan Nr.26.78 Gewerbegebiet Hämmern- 8.Änderung - Öffentliche Auslegung des Entwurfes
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt wurde am 17.05.2017 die Einleitung des Verfahrens zur 8.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26.78 Gewerbegebiet Hämmern beschlossen. Der Planentwurf mit den dazugehörigen Texteilen hängt in der Zeit vom 03.07.2017-04.08.2017 im Alten Stadthaus, Marktplatz 15 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Neue Landesbauordnung - Vorschrift über genehmigungsfreie Wohngebäude entfällt!
Neue Landesbauordnung - Vorschrift über genehmigungsfreie Wohngebäude entfällt!
Der überwiegende Teil der neuen Landesbauordnung tritt nach jetzigem Stand am 28. Dezember 2017 in Kaft. Der §67 BauO NRW "Genehmigungsfreie Wohngebäude, Stellplätze und Garagen" entfällt ab diesem Zeitpunkt ersatzlos. Damit erlischt der Anspruch im Geltungsbereich von Bebauungsplänen genehmigungsfrei Wohngebäude errichten oder ändern zu dürfen.
Für die Praxis stellt sich die Frage nach Übergangsregelungen.
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